Kosten

Gebühren für die Kinderbetreuung

Seit dem 01. August 2018 fallen in Hessen für eine Betreuung von bis zu sechs Stunden keine Gebühren für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung an. Die kostenlose Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden umfasst den Zeitraum vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.

Die Betreuung in Kinderkrippen ist von dieser Regelung ausgenommen.

In der Gemeinde Mainhausen gelten für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung folgende Gebühren:

 

Gebühren für das Jahr 2023

U3-Betreuung in der Kinderkrippe (vollendetes erstes bis drittes Lebensjahr)


Januar bis Dezember 2023

Betreuungsart

Öffnungszeiten

Betreuungszeit/Woche

Betreuungsgebühr

U3- Betreuung

07:00 - 12:30 Uhr27,50 Stunden134,24 €

U3- Betreuung

07:00 – 15:00 Uhr

40,00 Stunden

195,20 €

U3- Betreuung

Mo - Do 07:00 – 16:10 Uhr

Fr 07:00 - 15:00 Uhr

44,67 Stunden

219,60 €


Ü3 Betreuung Kindergarten (vollendetes drittes Lebensjahr bis Einschulung)

Januar bis Dezember 2023

 Betreuungsart

 Öffnungszeiten Betreuungszeit/Woche Betreuungsgebühr
U3- Betreuung 07:00 – 12:30 Uhr27,50 Stunden00,00 €

U3- Betreuung

07:00 – 15:00 Uhr

40,00 Stunden

48,80 €

U3- Betreuung

Mo - Do 07:00 – 16:10 Uhr

Fr 07:00 - 15:00 Uhr

44,67 Stunden

73,20 €

Für die Teilnahme am Mittagessen für die Betreuung wird eine monatliche Pauschale von 75 Euro berechnet.

Die Verpflegungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Anbieter. Bei Bedarf können die Verpflegungsgebühren aufgrund Preisänderungen durch den Zulieferer angepasst werden.

 

Kostenübernahme durch den Jugendhilfeträger

Eltern, denen die monatliche Belastung aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist, haben Anspruch auf Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages (Betreuungbetrag). Anträge und weitere Informationen erteilt der Kreis Offenbach, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Telefon: 06074-8180-0 oder unter www.kreis-offenbach.de

Ein Antragsformular finden Sie unterhalb dieses Artikels.

 

Bildungs- und Teilhabepakte (But)

Kinder und Jugendliche, deren Eltern Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, ALG II) erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Neben dem täglichen Mittagessen in der Kita und der Schule, werden auch Ausflüge, Ferienfreizeiten oder die Teilnahme an Vereins- und Kulturangeboten gefördert.

Weitere Informationen hierzu erteilt der 

Kreis Offenbach, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Telefon: 06074-8180-0 oder unter www.kreis-offenbach.de

Ein Antragsformular finden Sie ebenfalls unterhalb dieses Artikels.