Der Elternbeirat vertritt die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der im Kindergarten aufgenommenen Kinder.
„Eltern“ umfasst auch Sorgeberechtigte, die anstelle der Eltern für das Kind verantwortlich sind.
Nach Beginn des Kindergartenjahres werden die Eltern durch die Leitung zur Wahl einberufen.
Jede Gruppe wählt zwei Vertreter (ein Mitglied + ein Stellvertreter).
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Amtszeit: ein Jahr; bis zur Neuwahl bleibt der bisherige Elternbeirat im Amt.
Unterstützung der Erziehungsarbeit im Kindergarten.
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Elternhaus und Träger.
Einsatz für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsanspruchs der Kinder.
Konkrete Aufgaben:
Eltern für die Ziele des Kindergartens sensibilisieren.
Wünsche und Anregungen der Eltern sammeln und weiterleiten.
Für ausreichendes Fachpersonal und gute Ausstattung eintreten.
Öffentliches Verständnis für die Arbeit des Kindergartens fördern.
Treffen mindestens vierteljährlich, auf Einladung des Vorsitzenden.
Einberufung auch möglich durch Träger, mindestens 10 Eltern oder zwei Mitglieder.
Pädagogische Mitarbeiter und Vertreter des Trägers können eingeladen werden.
Sitzungen sind öffentlich.
Enge Kooperation mit pädagogischen Kräften, Leitung und Träger.
Elternbeirat wird über alle wesentlichen Fragen (Programm, Organisation, Kosten) informiert.
Elternbeirat berichtet den Eltern mindestens einmal jährlich über seine Tätigkeit.
Träger und Leitung informieren und beraten Eltern allgemein oder im Einzelfall.
Satzung gültig seit 15.05.1990 (amtliche Bekanntmachung).