Kindergartenbeiratssatzung

Aufgaben

  • Beratung über alle Fragen, die den Kindergarten betreffen.

  • Anhörung bei:

    • Änderung pädagogischer Grundsätze

    • Planung der Elternarbeit

    • Festlegung von Öffnungszeiten und Ferien

    • Kriterien für Aufnahme von Kindern (soziale/pädagogische Aspekte)

    • Personalfragen (Stellenplan, Versetzungen)

    • Bauliche Maßnahmen und Inventar

    • Änderungen der Zweckbestimmung des Kindergartens

Mitglieder

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

  • Elternvertreter (Zahl abhängig von Gruppengröße)

  • Leiterin des Kindergartens

  • eine Mitarbeiterin des Kindergartens

  • ein Vertreter des Trägers

  • ein/e Lehrer/in einer Grundschule im Einzugsbereich

Amtszeit

  • Elternvertreter und Mitarbeitervertreter: 1 Jahr.

  • Vertreter des Trägers: Dauer der Wahlzeit des Magistrats.

  • Wiederwahl möglich.

Wahlen

  • Wahl innerhalb eines Monats nach den Sommerferien.

  • Anzahl der Elternvertreter:

    • 4–5 Gruppen → 5 Vertreter

    • 2–3 Gruppen → 4 Vertreter

    • 1 Gruppe → 3 Vertreter

  • Wahl erfolgt durch die Elternbeiräte.

  • Ersatzmitglieder rücken bei Ausscheiden nach.

Vorsitz und Schriftführer

  • Kindergartenbeirat wählt Vorsitzenden, Stellvertreter und Schriftführer.

  • Vorsitzender und Stellvertreter müssen Elternvertreter sein.

  • Vorsitzender lädt zu Sitzungen ein und leitet diese.

Sitzungen

  • Mindestens zweimal jährlich, zusätzlich bei Bedarf oder Antrag.

  • Einladung schriftlich mit 8 Tagen Frist.

  • Alle Mitglieder, Eltern und Mitarbeiter können Tagesordnungspunkte vorschlagen.

  • Beschlussprotokoll wird erstellt und an den Träger weitergeleitet.

  • Ergebnisse sollen im Magistrat erörtert werden.

  • Ablehnungen durch den Magistrat müssen begründet werden.

Abstimmungen

  • Offene Abstimmung, Mehrheit entscheidet.

  • Bei Stimmengleichheit gilt Antrag als abgelehnt.

  • Beschlussfähig: mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend.

Inkrafttreten

  • Satzung seit 22.05.1990 gültig (amtliche Bekanntmachung).