Masernschutz

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in die Kindertagesstätte die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten müssen.

Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen. Alle Kinder ab zwei Jahren müssen zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Masern-Immunität nachweisen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Kinder, die den Nachweis eines vorhandenen Masernschutzes nicht erbringen können, dürfen in unseren Einrichtungen gemäß den gesetzlichen Regelungen (Masernschutzgesetz) nicht betreut werden.