Von wann bis wann geht ein KiTa-Jahr?
Ein KiTa-Jahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
Welche Aufgaben hat eine KiTa?
Die Aufgabe der KiTas umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder mit dem Ziel die Entwicklung des Kindes zu fördern.
Was kostet ein KiTa Platz?
Seit dem Jahr 2010 besteht in Rheinland-Pfalz ab dem 2. Lebensjahr Beitragsfreiheit.
Beiträge für Verpflegung in kommunalen Einrichtungen sind in der Satzung der Gemeinde Haßloch für Ihre kommunalen Kindertagesstätten vom 30.04.2014 in der aktuellen Fassung geregelt.
Bitte beachten Sie, dass die Beiträge für Verflegung und Materialkosten der kommunalen Einrichtungen von den Beiträgen der Freien Träger abweichen können.
Habe ich Anspruch auf Rückerstattung von Verpflegungskosten, wenn mein Kind erkrankt oder aus anderen zwingenden Gründen die KiTa nicht besucht?
Nimmt ihr Kind an fünf zusammenhängenden Öffnungstagen krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen an der Verpflegung nicht teil, entsteht ein anteiliger Erstattungsanspruch. Dieser ist in der Satzung der Gemeinde Haßloch für Ihre kommunalen Kindertagesstätten vom 30.04.2014 in der aktuellen Fassung geregelt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Regelungen der Freien Träger.
Wann verfällt der Rückerstattungsanspruch?
Antrag auf Rückerstattung von Verpflegungskosten ist bis spätestens 31.Dezember eines Jahres schriftlich zu stellen. Wird der Antrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt, verfällt dieser. Zur Zahlung fällig wird die Rückerstattung zum 15. Februar des Folgejahres.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Regelungen der Freien Träger.
Wonach richtet sich der Aufnahmeanspruch?
Es besteht ein individueller Rechtsanspruch in Teilzeitform für Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr für den Besuch der KiTa, sofern diese ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Haßloch haben. Ein Anspruch auf einen Ganztagsplatz besteht nicht. Da die Belegzahl einer KiTa in der Regel auf die in der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII festgelegt maximale Anzahl und Art der Betreuungsplätze beschränkt ist, regelt die Satzung der Gemeinde Haßloch für Ihre kommunalen Kindertagesstätten vom 30.04.2014 in der aktuellen Fassung Voraussetzungen / Kriterien für die Vergabe von Plätzen in Teilzeit sowie von Ganztagsplätzen. Ein Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in den kommunalen Kinderhort besteht nicht.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Regelungen der Freien Träger.
Wie sind die Öffnungs- und Schließzeiten einer KiTa?
Die Öffnungszeiten der KiTa werden vom Träger unter Berücksichtigung des Wohls der Kinder festgelegt. Die KiTas können geschlossen werden, während der Sommer- und Weihnachtsferien, an beweglichen Ferientagen / Brückentagen und aus anderen Gründen (z. B. betriebliche Veranstaltungen). Der Elternausschuss ist vor der Festlegung der Ferienzeiten zu hören.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Regelungen der Freien Träger.
In wie vielen KiTas kann ich mein Kind auf eine Warteliste setzen lassen?
Grundsätzlich sind hier keine Grenzen gesetzt. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie keinen Nutzen davon haben, wenn Sie sich in unzähligen KiTas auf die Warteliste setzen lassen.
Mit wem schließe ich den Betreuungsvertrag?
Sie schließen den Betreuungsvertrag mit der KiTa, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Der Vertragsabschluss erfolgt in der jeweiligen KiTa.
Besteht Versicherungsschutz?
Für die KiTas der Gemeinde Haßloch besteht eine Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Schäden innerhalb der KiTas ab, die auf ein Verschulden des Trägers oder des jeweiligen KiTa-Personals zurückzuführen ist.
Für die Kinder der KiTas besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die den Kindern während der Betreuung in der Einrichtung, auf dem direkten Weg zum Besuch der KiTa bzw. der direkten Rückkehr aus der KiTa zum Wohnsitz enstehen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftung und Ersatz für mitgebrachtes Spielzeug, Bekleidung und sonstige Wertegegenstände.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Regelungen der Freien Träger.
Wann kann ich mein Kind von der KiTa abmelden?
Eine Abmeldung des Kindes von der KiTa ist grundsätzlich zum Monatsende möglich. Eine Abmeldung ist spätestens zum 10. eines Monats nach dessen Ablauf sie erfolgen soll, schriftlich der KiTa-Leitung vorzulegen.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Regelungen der Freien Träger.
Von wann bis wann geht ein Schuljahr?
Ein Schuljahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
Welche Betreuungseinrichtungen bietet die Gemeinde Haßloch?
Bei der Gemeinde Haßloch gibt es zwei Grundschulen:
In beiden Schulen bietet die Gemeinde Haßloch als Schulträger die Betreuende Grundschule an.
Welche Aufgabe hat die Betreuende Grundschule?
Die Betreuende Grundschule hat als Aufgabe die Betreuung und Aufsicht von Grundschulkindern vor und / oder nach dem Unterricht (ausserhalb der Ferienzeiten).
Wie kann ich mein Kind für die Betreuende Grundschule anmelden?
Sie können sich bequem über das Portal webKITA für einen Betreuungsplatz in einer der beiden Grundschulen anmelden.
Habe ich Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Anspruch auf das Betreuungsnagebot besteht nicht. Die Aufnahme in die Betreuende Grundschule richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze und Berücksichtigung der jeweiligen Priorität. Näheres ist in der Satzung der Gemeinde Haßloch über die Benutzung der Betreuungseinrichtung der Betreuenden Grundschule und der Erhebung von Beiträgen der Personenberechtigten für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes vom 27.06.2013 in der aktuellen Fassung geregelt.
Wie sind die Betreuungszeiten?
Ab dem 01.08.2021 bieten wir nicht mehr die klassischen Pakete A, B, C an, sondern Sie können frei wählen, welche Betreuungszeiten Sie buchen möchten. Aufrufen können Sie die verschiedenen Tarife ab dem 08.07.2021. Für die Schillerschule: Montag bis Freitag 07:00 Uhr - 08:00 Uhr Montag bis Freitag 12:00 Uhr - 13:00 Uhr Montag bis Freitag 13:00 Uhr - 14:00 Uhr Montag bis Freitag 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Für die Ernst-Reuter-Schule: Montag bis Freitag 07:00 Uhr - 08:00 Uhr Montag bis Freitag 12:00 Uhr - 13:00 Uhr Montag bis Freitag 13:00 Uhr - 14:00 Uhr Freitag 12:00 Uhr - 13:00 Uhr Freitag 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr Freitag 14:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag wird als Jahresbescheid festgesetzt. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Auswahl des Betreuungstarifes und ist der Satzung der Gemeinde Haßloch über die Benutzung der Betreuungseinrichtung der Betreuenden Grundschule und der Erhebung von Beiträgen der Personenberechtigten für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes vom 27.06.2013 in der aktuellen Fassung zu entnehmen.
Grundsätzlich hängt die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz sowohl von der Gruppenstruktur, dem Alter des Kindes und dem gewünschten Betreuungsumfang als auch von der gewählten Tageseinrichtung und der aktuellen Nachfrage ab.
Sobald Sie Ihr Kind vorgemerkt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Prüfung Ihres Antrages werden Sie schriftlich über die die Platzvergabe bzw. Absage informiert.
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen persönlich an die Einrichtung.
Grundsätzlich ist dies möglich. Vorrangig stehen die KiTa-Plätze jedoch ansässigen Familien zur Verfügung. Eine Vergabe an Familien im Umkreis kann bei freien Kapazitäten ab Beginn des neuen KiTa-Jahres geprüft werden, sofern eine Vormerkung vorliegt. Ein Anspruch auf einen KiTa-Platz besteht jedoch nicht.
Die Aufgabe der KiTa´s umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder mit dem Ziel die Entwicklung des Kindes zu fördern.
Seit dem Jahr 2010 besteht in Rheinland-Pfalz ab dem 2. Lebensjahr Beitragsfreiheit.
Es fallen lediglich Beiträge für die Verpflegung, besondere Verpflegung (gesundes Frühstück und Verpflegung an Waldtagen) sowie eine Pauschale für Material an.
Nimmt ihr Kind an fünf zusammenhängenden Öffnungstagen krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen an der Verpflegung nicht teil, entsteht ein anteiliger Erstattungsanspruch. Dieser ist in der Satzung der Gemeinde Haßloch für Ihre kommunalen Kindertagesstätten vom 30.04.2014 in der aktuellen Fassung geregelt.
Antrag auf Rückerstattung von Verpflegungskosten ist bis spätestens 31.Dezember eines Jahres schriftlich zu stellen. Wird der Antrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt, verfällt dieser. Zur Zahlung fällig wird die Rückerstattung zum 15. Februar des Folgejahres.
Die Öffnungszeiten der KiTa werden vom Träger unter Berücksichtigung des Wohls der Kinder festgelegt. Die KiTa´s können geschlossen werden, während der Sommer- und Weihnachtsferien, an beweglichen Ferientagen / Brückentagen und aus anderen Gründen (z. B. betriebliche Veranstaltungen). Der Elternausschuss ist vor der Festlegung der Ferienzeiten zu hören.
Grundsätzlich sind hier keine Grenzen gesetzt. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie keinen Nutzen davon haben, wenn Sie sich in unzähligen KiTa´s auf die Warteliste setzen lassen.
Sie schließen den Betreuungsvertrag mit der KiTa, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Der Vertragsabschluss erfolgt in der jeweiligen KiTa.
Für die KiTa´s der Gemeinde Haßloch besteht eine Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Schäden innerhalb der KiTa´s ab, die auf ein Verschulden des Trägers oder des jeweiligen KiTa-Personals zurückzuführen ist.
Für die Kinder der KiTa´s besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die den Kindern während der Betreuung in der Einrichtung, auf dem direkten Weg zum Besuch der KiTa bzw. der direkten Rückkehr aus der KiTa zum Wohnsitz enstehen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftung und Ersatz für mitgebrachtes Spielzeug, Bekleidung und sonstige Wertegegenstände.
Eine Abmeldung des Kindes von der KiTa ist grundsätzlich zum Monatsende möglich. Eine Abmeldung ist spätestens zum 10. eines Monats nach dessen Ablauf sie erfolgen soll, schriftlich der KiTa-Leitung vorzulegen.
Ein Schuljahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
Bei der Gemeinde Haßloch gibt es zwei Grundschulen:
In beiden Schulen bietet die Gemeinde Haßloch als Schulträger die Betreuende Grundschule an.
Die Betreuende Grundschule hat als Aufgabe die Betreuung und Aufsicht von Grundschulkindern vor und / oder nach dem Unterricht (ausserhalb der Ferienzeiten).
Sie können sich bequem über das Portal webKITA für einen Betreuungsplatz in einer der beiden Grundschulen anmelden.
Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht nicht. Die Aufnahme in die Betreuende Grundschule richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze und Berücksichtigung der jeweiligen Priorität. Näheres ist in der Satzung der Gemeinde Haßloch über die Benutzung der Betreuungseinrichtung der Betreuenden Grundschule und der Erhebung von Beiträgen der Personenberechtigten für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes vom 27.06.2013 in der aktuellen Fassung geregelt.
Ab dem 01.08.2021 bieten wir voraussichtlich vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates nicht mehr die klassischen Pakete A, B, C an, sondern Sie können frei wählen, welche Betreuungszeiten Sie buchen möchten: Für die Schillerschule: Montag bis Freitag 07:00 Uhr - 08:00 Uhr Montag bis Freitag 12:00 Uhr - 13:00 Uhr Montag bis Freitag 13:00 Uhr - 14:00 Uhr Montag bis Freitag 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Für die Ernst-Reuter-Schule: Montag bis Freitag 07:00 Uhr - 08:00 Uhr Montag bis Freitag 12:00 Uhr - 13:00 Uhr Montag bis Freitag 13:00 Uhr - 14:00 Uhr Freitag 12:00 Uhr - 13:00 Uhr Freitag 13:00 Uhr - 14:00 Uhr Freitag 14:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Der Beitrag wird als Jahresbescheid festgesetzt. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Auswahl des Betreuungstarifes und ist der Satzung der Gemeinde Haßloch über die Benutzung der Betreuungseinrichtung der Betreuenden Grundschule und der Erhebung von Beiträgen der Personenberechtigten für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes vom 27.06.2013 in der aktuellen Fassung zu entnehmen.
Nein, die Vormerkung ist erst nach der Geburt möglich.