Bildung und Teilhabe (Mittagsverpflegung)

Haben Sie schon mal was von dem Bildungs- und Teilhabepaket gehört? Nein? Dann haben wir hier ein paar wichtige Informationen für Sie:

Das Bildungs- und Teilhabepaket kann von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 24 Jahre in Anspruch genommen werden, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf

  • Leistungen nach dem SGB II (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)

haben.

Es werden unter anderem folgende Leistungen gefördert:

  • eintägige Schul- und KiTa-Ausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und KiTa-Fahrten (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedschaft im Sportverein oder der Besuch einer Musikschule in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich).

Benötigen Sie Unterlagen oder haben noch Fragen, dann schauen Sie einfach auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises vorbei.

Kontaktdaten und weitere Informationen/Merkblatt erhalten Sie hier.

Antragsformulare erhalten Sie hier und auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/sozialleistungen-hilfen/