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unter 3-Jährige |
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über 3-Jährige |
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Betreuungsart |
Kindergarten- |
Kindergarten- |
freizustellende |
anteilige |
Vormittagsbetreuung | 170,50 € |
143,00 € |
143,00 € |
0,00 € |
Ganztagsbetreuung |
299,50 € |
250,00 € |
172,00 € |
78,00 € |
Halbtagsbetreuung bis 14.30 Uhr |
223,50 € |
189,00 € |
163,00 € |
26,00 € |
Die Kindergartengebühren sind stets für einen vollen Monat zu entrichten.
Die Kindergartengebühren ändern sich ab dem 1. des Monats in dem ein Kind das 3. Lebensjahr erreicht.
Ab dem Geburtstagsmonat werden dann schon komplett 6 Stunden freigestellt.
Das Verpflegungsentgelt für die Teilnahme eines Kindes am Mittagessen wird als monatliche Pauschale erhoben.
Dabei wird die Pauschale auf 12 gleiche Monatsraten festgelegt.
Für die Ganztagsbetreuung und die Halbtagsbetreuung bis 14.30 Uhr betragen die monatlichen Kosten pro Kind 65,00 € (Änderung zum 01.03.2023).
Ab dem 01.09.2022 wird monatlich eine Pauschale von 5 Euro pro Kind erhoben.