Gebühren und Satzungen

Übersicht Kindergartengebühren
Benutzungsgebühren ab 01.08.2024

 

unter 3-Jährige

 

über 3-Jährige

 

Betreuungsart

 Kindergarten- 
gebühr

 Kindergarten- 
gebühr

 freizustellende 
Gebühr

anteilige
Kindergarten-
gebühren
 (Gebührenanteil 
über 6 Std.)

Vormittagsbetreuung
07.30 - 13.00 Uhr 
    oder
Nachmittagsbetreuung
12.00 - 16.30 Uhr  

170,50 €

143,00 €

143,00 €

0,00 €

Ganztagsbetreuung
 7.30 - 16.30 Uhr

299,50 €

250,00 €

172,00 €

78,00 €

 Halbtagsbetreuung bis 14.30 Uhr 
 7.30 - 14.30 Uhr

223,50 €

189,00 €

163,00 €

26,00 €


Die Kindergartengebühren sind stets für einen vollen Monat zu entrichten.

Kiga-Gebühren von U3 auf Ü3:

Die Kindergartengebühren ändern sich ab dem 1. des Monats in dem ein Kind das 3. Lebensjahr erreicht.
Ab dem Geburtstagsmonat werden dann schon komplett 6 Stunden freigestellt.

 

Verpflegungsentgelt:

Das Verpflegungsentgelt für die Teilnahme eines Kindes am Mittagessen wird als monatliche Pauschale erhoben.
Dabei wird die Pauschale auf 12 gleiche Monatsraten festgelegt.
Für die Ganztagsbetreuung und die Halbtagsbetreuung bis 14.30 Uhr betragen die monatlichen Kosten pro Kind 65,00 € (Änderung zum 01.03.2023).

 

Getränke-/Materialgeld:

Ab dem 01.09.2022 wird monatlich eine Pauschale von 5 Euro pro Kind erhoben.