Gebühren und Satzungen

Übersicht Kindergartengebühren
Benutzungsgebühren ab 01.08.2023

 

unter 3-Jährige

 

über 3-Jährige

 

Betreuungsart

 Kindergarten- 
gebühr

 Kindergarten- 
gebühr

 freizustellende 
Gebühr

anteilige
Kindergarten-
gebühren
 (Gebührenanteil 
über 6 Std.)

Vormittagsbetreuung
07.30 - 13.00 Uhr 
    oder
Nachmittagsbetreuung
12.00 - 16.30 Uhr  

167,00 €

140,00 €

140,00 €

0,00 €

Ganztagsbetreuung
 7.30 - 16.30 Uhr

293,50 €

245,00 €

168,65 €

76,35 €

 Halbtagsbetreuung bis 14.30 Uhr 
 7.30 - 14.30 Uhr

219,00 €

185,00 €

159,55 €

25,45 €


Die Kindergartengebühren sind stets für einen vollen Monat zu entrichten.

Kiga-Gebühren von U3 auf Ü3:

Die Kindergartengebühren ändern sich ab dem 1. des Monats in dem ein Kind das 3. Lebensjahr erreicht.
Ab dem Geburtstagsmonat werden dann schon komplett 6 Stunden freigestellt.

 

Verpflegungsentgelt:

Das Verpflegungsentgelt für die Teilnahme eines Kindes am Mittagessen wird als monatliche Pauschale erhoben.
Dabei wird die Pauschale auf 12 gleiche Monatsraten festgelegt.
Für die Ganztagsbetreuung und die Halbtagsbetreuung bis 14.30 Uhr betragen die monatlichen Kosten pro Kind 65,00 € (Änderung zum 01.03.2023).