Mit dem Zugang zum passwortgeschützten Bereich erhalten Sie die Möglichkeit Ihr Kind/Ihre Kinder anzumelden. 

WebKITA begleitet Sie digital von der Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder, dem Austausch mit Ihrer städtischen Kindertagesstätte, dem Einsehen und Pflegen Ihrer persönlichen Daten bis hin zum Hoch- und Runterladen sämtlicher Dokumente und Informationen.

Sie können Nachrichten von den KiTa-Leitungen oder der Fachberatung empfangen.

WebKITA ist das zentrale Vormerksystem an dem sich alle städtischen Kindertagesstätten sowie die Einrichtungen in freier und privater Trägerschaft in Idstein beteiligen. Hier werden alle in Idstein wohnhaften Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt erfasst, die einen Betreuungsplatz suchen. Die Vormerkungen werden an die jeweiligen Betreuungseinrichtungen weitergeleitet.

Nach Ihrer Registrierung sendet webKITA automatisch eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Durch Klicken auf den in der E-Mail enthaltenen Link bestätigen Sie, dass Sie Zugriff auf diese E-Mail Adresse haben. Diese Bestätigung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, ansonsten wird der Link ungültig. Im Anschluss an die Bestätigung können Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Passwort bei webKITA einloggen. Bitte verwenden Sie für die Registrierung daher unbedingt eine E-Mail Adresse, auf die Sie Zugriff haben.

Sie können Ihr Kind/Ihre Kinder bei allen Einrichtungen auf die Vormerkliste setzen. Bitte beachten Sie, dass Vormerkungen nur bei den KiTas erstellt werden sollten, bei denen Sie ein Betreuungsplatzangebot annehmen würden.

Ja. Sie können Ihre Angaben in den Vormerkungen nachträglich ändern oder die Vormerkung ganz löschen.

Nein. Die Betreuungsplätze werden nach bestimmten Aufnahmekriterien vergeben. Die Vergabekriterien aus § 24 Absatz 1 SGB VIII sind gesetzlich vorgegeben. Zusätzlich kann jeder Träger eigene Kriterien festlegen.

Ja, die Priorisierung der gewählten Betreuungseinrichtungen ist möglich. Verschieben Sie dazu mit gedrückter linker Maustaste einfach die bereits getätigten Vormerkungen an die gewünschte Position oder klicken Sie auf die Pfeile. An erster Stelle sollten die Betreuungsangebote mit Ihrer höchsten Priorität stehen. Bitte beachten Sie, dass dies KEINE Garantie für ein Angebot der gewünschten Einrichtung darstellt, eine Zuweisung der Betreuungsplätze erfolgt vordergründig nach den vom Rheingau-Taunus-Kreis vorgegebenen Schulbezirksgrenzen und Einzugsgebieten. Sie können zusätzlich im Feld Bemerkungen weitere Informationen für die Einrichtungen angeben. 

Eine Online-Vormerkung ist ausreichend. Wir empfehlen Ihnen jedoch die von den KiTas angebotenen Informationsveranstaltungen für ein Kennenlernen der Einrichtungen zu nutzen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Infoportal über die jeweilige Einrichtung.

Nein, eine Anmeldung ist erst nach der Geburt möglich. Wir benötigen von Ihrem Kind das genaue Geburtsdatum und natürlich den Namen und die Anschrift.

Nein, leider können derzeit auswärtige Kinder (das heißt Kinder aus anderen Kommunen) keinen Platz in Idsteiner Kindertageseinrichtungen erhalten.

Nein. Durch mehrere Benutzerkonten ist es dem System nicht mehr möglich die gültige Vormerkung Ihrem Kind/Ihren Kindern zuzuordnen und dadurch sinkt Ihre Chance auf ein Betreuungsplatzangebot. Mehrere Benutzerkonten oder falsche Angaben verzögern den gesamten Vermittlungsprozess.

Die Vergabe von Betreuungsplätzen erfolgt nach den Kriterien des § 24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII. Die Auslastung der Kindertagesstätten spielt dabei ebenfalls eine Rolle.

Wie lange Sie auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind/Ihre Kinder warten müssen, ist daher unterschiedlich und kann nicht vorhergesagt werden.

Sobald ein geeignetes Betreuungsplatzangebot für Ihr Kind/Ihre Kinder vorliegt, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Eltern ohne eigenes Benutzerkonto erhalten ein Angebot auf dem Postweg.

Es werden keine Absagen versendet. Das angemeldete Kind bleibt im System, bis es einen Platz bekommt oder die Eltern die Vormerkung löschen.

Ja, jedoch nur eingeschränkt.

WebKITA ermöglicht allen Einrichtungen, bei denen für Ihr Kind/Ihre Kinder eine Vormerkung erstellt wurde, die Anzeige des aktuellen Status. Hat Ihr Kind/Haben Ihre Kinder bereits ein Platzangebot von einer Einrichtung erhalten, so wird dies allen anderen Einrichtungen angezeigt und Sie sind während des Platzvermittlungsprozesses für andere Einrichtungen gesperrt. Somit ist gewährleistet, dass es zu einer möglichst zügigen Vergabe der Plätze ohne Doppelbelegung kommt.

Klicken Sie auf der Login-Seite von webKITA bitte auf "Neues Kennwort anfordern" und geben Sie die E-Mail Adresse ein, mit der Sie sich bei webKITA registriert haben. Sie erhalten dann ein E-Mail mit einem Link zur Vergabe eines neuen Passwortes.

Ihr Benutzerkonto wird nach 5-maliger Falscheingabe Ihres Kennwortes automatisch gesperrt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an: webkita@idstein.de

Ja. Sie können Ihre persönlichen Daten jederzeit im Menüpunkt "Stammdaten" anpassen.

Ja. Sie können Ihr Benutzerkonto zu jeder Zeit selbst löschen. Beachten Sie dabei, dass durch Ihre Löschung alle gespeicherten Daten inklusive der erstellten Vormerkungen aus webKITA unwiderruflich entfernt werden. Die ggfs. in Ihrem Benutzerkonto hinterlegten Bescheide werden ebenfalls gelöscht.

Für Eltern ohne Zugang zum Internet ist es möglich ihr Kind/ihre Kinder bei der Stadtverwaltung, Fachbereich 32 - Kindertagesstätten, nach telefonischer Voranmeldung persönlich anzumelden.

Bitte wenden Sie sich nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail an unsere Servicestelle: KiTa-Verwaltung Idstein, Tel. 06126 78-335 oder E-Mail: webkita@idstein.de.

Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage der Hochschulstadt Idstein.

Setzen Sie sich bzgl. eines Antrages auf Gebührenermäßigung aufgrund Ihres Einkommens mit der KiTa-Verwaltung der Hochschulstadt Idstein in Verbindung. Des Weiteren haben Sie ggf. Anspruch auf Kostenübernahme durch das örtliche Jugendamt. Informationen zur Kostenübernahme nach § 90 Abs. 2 SGB VIII erhalten Sie über das örtliche Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreises unter dem den nachfolgenden Link  "Kindergartengebührenbefreiung" und weitere Informationen mit Berechnungsvorlagen über die Homepage https://www.kostenbeitrag.de/index.php/leistungsgewaehrung/kita-beitragsuebernahme

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld (WoGG), Kinderzuschlag oder (BKGG) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten, haben Sie ggf. Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Informationen hierzu sowie das Antragsformular finden Sie unter https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/sozialleistungen-hilfen/bildung-und-teilhabe/mittagsverpflegung/.

Sie als Sorgeberechtigter sind in jedem Fall zahlungspflichtig. Die Bewilligungen zur Kostenübernahme sind zeitlich befristet. Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Weiterbewilligung. Ist die Bewilligung noch gültig, kann es möglich sein, dass sich Ihre Anspruchsvoraussetzungen verändert haben und die Zahlungen vom JobCenter eingestellt wurden.

Bitte entnehmen Sie die jeweiligen Beiträge aus den Satzungen für die einzelnen Kindertagesstätten. Diese sind im Infoportal unter "Kindertagesstätten" bei den jeweiligen Kindertagesstätten zur Einsicht hinterlegt.

Ja. Die Hochschulstadt Idstein hat im Oktober 2025 die Neufassung der Benutzungssatzung sowie der Kostenbeitragssatzung ab 01.08.2026 beschlossen. Die Neufassungen gelten für die städtischen Kindertagesstätten sowie für die Kindertagesstätten Himmelszelt, Regenbogen, Marie Juchacz und Am Gänsberg. Die öffentlichen Bekanntmachungen zu dem Inkrafttreten der Satzungen finden Sie unter https://www.webkita.de/idstein/infoportal/aktuelles/Satzungen.