PRESSEINFORMATION
27. Juni 2023
Umstellung des Lastschrifteinzuges
Veränderung bei Betreuungsgebühren und Verpflegungsentgelte für die städtischen Kindertagesstätten
Die Hochschulstadt Idstein hat zum 1. Januar 2023 das Finanzprogramm sowie zum 1. Februar 2023 das Programm für die Verwaltung der Kindertagesstätten umgestellt.
Aufgrund der Programmumstellungen ergeben sich weitere Veränderungen im verwaltungsinternen Ablauf: Der Einzug der Betreuungsgebühren und Verpflegungsentgelte mit Wirkung zum 1. August 2023 erfolgt am ersten Bankarbeitstag eines jeden Monats per SEPA-Lastschriftverfahren. Wie das Amt für Soziales, Jugend und Sport außerdem mitteilt, gehen eventuell entstehende Rücklastschriftgebühren zu Lasten der Sorgeberechtigten.