Die Hochschulstadt Idstein startet am 1. Februar 2023 mit der neuen Software webKITA. Von der Anmeldung eines Kindes, dem Austausch mit der jeweiligen Kindertagesstätte, dem Einsehen und Pflegen der persönlichen Daten bis hin zum Hoch- und Runterladen sämtlicher Dokumente und Informationen – webKITA unterstützt Eltern und Kindertagesstätten bei der Verwaltung gleichermaßen. Bürgermeister Christian Herfurth begrüßt die neuen Möglichkeiten: „Die Software ist ein weiterer Schritt in Richtung der digitalen Verwaltung. Sie bietet einen Mehrwert für alle Beteiligten: Eltern, Erzieher und Erzieherinnen und auch die Mitarbeitenden in der Kita-Verwaltung. Ich sehe hier vor allem Zeitersparnis. Zeit, die dann für die Kleinsten zur Verfügung steht.“
Die Hochschulstadt wirbt jetzt mit Flyern und Plakaten bei den Eltern künftiger Kita-Kinder für die neuen Möglichkeiten: „Nutzen Sie die Vorteile des Programms, bleiben Sie informiert und helfen Sie uns den Alltag transparenter und einfacher zu gestalten.“ Voraussetzung für die Nutzung ist eine Registrierung auf www.webkita.de/idstein. Eltern, welche bereits einen Betreuungsvertrag in einer Kindertagesstätte haben, erhalten gesondert Post von der Stadtverwaltung.
Bei Fragen steht die Kita-Verwaltung der Hochschulstadt Idstein unter 06126 78-335 oder webkita@idstein.de gerne zur Verfügung.
PRESSEINFORMATION
27. Juni 2023
Umstellung des Lastschrifteinzuges
Veränderung bei Betreuungsgebühren und Verpflegungsentgelte für die städtischen Kindertagesstätten
Die Hochschulstadt Idstein hat zum 1. Januar 2023 das Finanzprogramm sowie zum 1. Februar 2023 das Programm für die Verwaltung der Kindertagesstätten umgestellt.
Aufgrund der Programmumstellungen ergeben sich weitere Veränderungen im verwaltungsinternen Ablauf: Der Einzug der Betreuungsgebühren und Verpflegungsentgelte mit Wirkung zum 1. August 2023 erfolgt am ersten Bankarbeitstag eines jeden Monats per SEPA-Lastschriftverfahren. Wie das Amt für Soziales, Jugend und Sport außerdem mitteilt, gehen eventuell entstehende Rücklastschriftgebühren zu Lasten der Sorgeberechtigten.