Aufnahme- und Belegungssteuerung

Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Aufnahmekriterien, wohnortnah und an den Einzugsbereichen der Idsteiner Grundschulen orientiert.

Die Ziele der Aufnahmesteuerung nach den Wohn- und Einzugsbereichen der Idsteiner Grundschulen sind unter anderem die soziale Integration und Stärkung der Bildungschancen der Kinder sowie ein gelingender Übergang der Kinder in die Grundschule.

Aufnahme der Kinder nach den Wohn- und Einzugsbereichen der Idsteiner Grundschulen:

a)    Idstein-Kern sowie die Stadteile Dasbach und Lenzhahn

  • Grundschule „Auf der Au“

AWO KiTa „Die Stube“, Kath. KiTa St. Martin, städt. KiTa „Tabaluga“, städt. KiTa “Kinderwelt“ sowie übergreifend Montessori Kinderhaus Idstein, Waldorfkindergarten und Waldkindergarten „Zauberwald“

  • Grundschule „Taubenberg“

Lebenshilfe „Am Gänsberg“, städt. KiTa „Zaubergarten“, AWO KiTa „Marie Juchacz“ sowie übergreifend Montessori Kinderhaus Idstein, Waldorfkindergarten und Waldkindergarten „Zauberwald“

b)    Stadtteil Wörsdorf:

Evang. KiTa „Himmelszelt“, städt. KiTa  „Sonnenblume“ sowie übergreifend Montessori Kinderhaus Idstein, Waldorfkindergarten und Waldkindergarten „Zauberwald“

c)    Stadtteil Walsdorf:

Städt. KiTa „Sonnenkäfer“ sowie übergreifend Montessori Kinderhaus Idstein, Waldorfkindergarten und Waldkindergarten „Zauberwald“

d)    Stadtteile Eschenhahn, Ehrenbach, Niederauroff, Oberauroff:

Evang. KiTa „Regenbogen“ sowie übergreifend Montessori Kinderhaus Idstein, Waldorfkindergarten und Waldkindergarten „Zauberwald“

e)    Stadtteile Heftrich, Niederrod, Oberrod, Kröftel:

Städt. KiTa „Eulenspiegel“ sowie übergreifend Montessori Kinderhaus Idstein, Waldorfkindergarten und Waldkindergarten „Zauberwald“

Die aus dem Krippenalter herausgewachsenen Kinder werden nach Vollendung des dritten Lebensjahres in die nach den Wohn- und Einzugsbereichen der Idsteiner Grundschulen zugeordnete Kindertagesstätte aufgenommen. Kinder bei denen sich durch Umzug der Wohnsitz ändert, müssen die Kinderbetreuungseinrichtung verlassen. Auf Zustimmung des Trägers und der Stadt Idstein können Eltern mit Wohnortwechsel außerhalb Idstein längstens bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres den Betreuungsplatz nutzen.