Satzungen der Stadt Leun

Zur Regelung von Selbstverwaltungsaufgaben können Städte und Gemeinden eigene Satzungen, wie z.B. Bebauungspläne oder Gebührensatzungen schaffen. Die getroffenen Regelungen dürfen selbstverständlich keiner gesetzlichen Vorschrift entgegenstehen. Eine Satzung wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Satzungen der Stadt Leun, die den Kita und Betr. GS-Bereich betreffen.

Wichtiger Hinweis:
Teilweise existieren mehrere Änderungssatzungen zu einer Satzung. Da jede Satzung/Änderungssatzung separat beschlossen wurde, genießt auch nur jede Satzung für sich einen eigenen Rechtscharakter.