Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Jugend & Soziales, 06182-8900-36, -22 oder per Mail an webkita@mainhausen.de

Bitte erstellen Sie Ihre Anmeldung immer über webKITA.Mainhausen. Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen, dann wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Jugend & Soziales, 06182-8900-36, -22 oder per Mail an webkita@mainhausen.de. Dort wird Ihnen gerne weiter geholfen.

Ebenso können Sie sich an die betreffenden Kindertageseinrichtungen wenden.

Sie können Ihr Kind ab dem Tag der Geburt anmelden. Anmeldungen vor der Geburt sind grundsätzlich nicht möglich.

Sie können Ihr Kind in beliebig vielen Kitas innerhalb Mainhausens anmelden. Anmeldungen über webKITA.Mainhausen sind für die kommunalen, die kirchlichen und freien Kitas möglich.

In Ihrem Benutzerkonto haben Sie die Möglichkeit Ihre Anmeldung zu erweitern, zu löschen oder Ihre Angaben zu ändern.

Die Anmeldungen für die unterschiedlichen Betreuungsformen sind getrennt voneinander durchzuführen.

Bitte erstellen Sie die Anmeldung/Vormerkung für die weitergehende Betreuung frühzeitig, so dass die Kitas den Bedarf einplanen können.

Nein, jede Familie benötigt nur ein Benutzerkonto. Wird Ihr Kind bereits in einer Einrichtung betreut, haben Sie für die Erstellung einer Anmeldung für das Geschwisterkind die Option "Geschwisterkind" auszuwählen.

Sobald Sie ihr Kind über webKITA.Mainhausen angemeldet haben oder Ihr Interesse an einem Betreuungsplatz bekundet haben, erhalten Sie eine automatisch generierte Mail.

 

Die Aufnahme der Kinder erfolgt in den kommunalen Kitas nach dem Geburtsdatum der Kinder (das älteste Kind wird zuerst aufgenommen). Bei Rückfragen zum gewünschten bzw. möglichen Aufnahmetermin setzen Sie sich bitte mit den entsprechenden Einrichtungsleitungen in Verbindung.

Für Betreuungsverhältnisse im U3 Bereich generell sowie bei der Betreuung über 30 Wochenstunden hinaus (Tagesstättenplatz) im Bereich der Ü3-Betreuung, ist eine Arbeitszeitbestätigung/Ausbildungs- oder Studienbescheinigung erforderlich. 

Gemäß der aktuell geltenden Satzung für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mainhausen erfolgt die Platzvergabe einmal jährlich bis spätestens Ende Februar eines Jahres (Anmeldestichtag: 15.01.). Dabei werden die Plätze für den Zeitraum August des aktuellen Jahres bis Juli des Folgejahres vergeben. Die Zusagen werden im I. Quartal über das webKita Portal versendet. 

Freiwerdende Plätze, z.B. durch Wegzug, werden unabhängig von den Vergaberunden in den Einrichtungen nachbesetzt.

 

 

Die Masernimpfpflicht gilt seit 01. März 2020. Kinder müssen bei der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung beide Masern-Impfungen vorweisen können.

Liegt die Masernimpfung nicht vor, kann ein Betreuungsplatz nicht in Anspruch genommen werden.