Gebühren für die Kinderbetreuung
Seit dem 01. August 2018 fallen in Hessen für eine Betreuung von bis zu sechs Stunden keine Gebühren für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung an. Die kostenlose Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden umfasst den Zeitraum vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.
Die Betreuung in Kinderkrippen ist von dieser Regelung ausgenommen.
In der Gemeinde Mainhausen gelten für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung folgende Gebühren:
U3-Betreuung in der Kinderkrippe (vollendetes erstes bis drittes Lebensjahr)
ab September 2024
Betreuungsart |
Öffnungszeiten |
Betreuungszeit/Woche |
Betreuungsgebühr |
U3- Betreuung | 07:00 - 12:30 Uhr | 27,50 Stunden | 170,91 € |
U3- Betreuung |
07:00 – 15:00 Uhr |
40,00 Stunden |
248,60 € |
U3- Betreuung |
Mo - Do 07:00 – 16:10 Uhr Fr 07:00 - 15:00 Uhr |
44,67 Stunden |
279,68 € |
Ü3 Betreuung Kindergarten (vollendetes drittes Lebensjahr bis Einschulung)
ab September 2024
Betreuungsart | Öffnungszeiten | Betreuungszeit/Woche | Betreuungsgebühr |
U3- Betreuung | 07:00 – 12:30 Uhr | 27,50 Stunden | 00,00 € |
U3- Betreuung |
07:00 – 15:00 Uhr |
40,00 Stunden |
62,15 € |
U3- Betreuung |
Mo - Do 07:00 – 16:10 Uhr Fr 07:00 - 15:00 Uhr |
44,67 Stunden |
93,56 € |
Für die Teilnahme am Mittagessen für die Betreuung wird eine monatliche Pauschale von 80 Euro berechnet.
Die Verpflegungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Anbieter. Bei Bedarf können die Verpflegungsgebühren aufgrund Preisänderungen durch den Zulieferer angepasst werden.
Kostenübernahme durch den Jugendhilfeträger
Eltern, denen die monatliche Belastung aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist, haben Anspruch auf Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages (Betreuungbetrag). Anträge und weitere Informationen erteilt der Kreis Offenbach, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Telefon: 06074-8180-0 oder unter www.kreis-offenbach.de
Ein Antragsformular finden Sie unterhalb dieses Artikels.
Bildungs- und Teilhabepakte (But)
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, ALG II) erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Neben dem täglichen Mittagessen in der Kita und der Schule, werden auch Ausflüge, Ferienfreizeiten oder die Teilnahme an Vereins- und Kulturangeboten gefördert.
Weitere Informationen hierzu erteilt der
Kreis Offenbach, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, Telefon: 06074-8180-0 oder unter www.kreis-offenbach.de
Ein Antragsformular finden Sie ebenfalls unterhalb dieses Artikels.