Gebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen

Die städtischen Betreuungsgebühren werden nach der derzeitig gültigen "Satzung der Stadt Maintal für die städtischen Kindertagesbetreuungseinrichtung" und nach den "Richtlinien über die Förderung des Besuches von städtischen Kindertagesbetreuungsrichtlinien" festgesetzt. (Diese finden Sie im Artikel "Rechtliche Grundlagen").

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Betreuungsumfang und nach dem monatlichen Familienbruttoeinkommen. Dazu kann ein "Antrag auf Zuschuss zu den Betreuungsgebühren" gestellt werden.

Der Betreuungsumfang kann bis zum 1. Werktag jeweils zum Monatsende erfolgen. Wenn Sie ein Benutzerkonto erstellt haben, können Sie diesen Antrag digital stellen. Ansonsten wenden Sie sich an die zuständige Kita-Leitung.

Wenn Sie Ihr Kind von der Betreuung in einer städtischen Kita abmelden möchten, können Sie dies bis zum 1. Werktag  jeweils zum Monatsende schriftlich mitzuteilen. Die Abmeldeformulare erhalten Sie in Ihrer Kita.