1) Betreuungsformen Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern kann in unterschiedlichen Betreuungsformen durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass in manchen Betreuungsformen Kinder ab Geburt, in anderen nur Kinder ab dem zweiten Lebensjahr aufgenommen werden können.
- Tagespflege Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Kindertagespflege stellt eine verlässliche, qualifizierte und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagierende Angebotsform neben den Kindertageseinrichtungen dar und ist eine Möglichkeit, den individuellen Rahmenbedingungen und Wünschen von Eltern/Familien entgegenzukommen. Es folgt eine Betreuung in Kleingruppe bei der Tagespflegeperson oder im zu Hause des Kindes. Die Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamt helfen bei der Suche nach einer Tagespflegeperson weiterhelfen. http://www.westerwaldkreis.de/kindertagespflege.html
2) Elternbeiträge Der Besuch der Kindertagesstätte ist für Kinder grundsätzlich kostenfrei. Für Kinder, die jedoch jünger als 2 Jahre sind, wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages ist abhängig vom Einkommen der Eltern des Kindes. Vordrucke zur Berechnung/ Erlass der Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren finden Sie bei http://www.westerwaldkreis.de/kinderbetreuung-im-westerwaldkreis.html