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Wo kann ich Zuschüsse/Kostenübernahmen für die Kita Gebühren beantragen?

Link: Wetteraukreis: Kinderbetreuungskosten in Kita/Schule

 

Familien mit Wohnsitz in Niddatal können bei der Fachstelle Familienförderung einen Antrag auf Übernahme bzw. Bezuschussung von Kinderbetreuungskosten stellen.

Eine Unterstützung ist möglich für die Betreuung von Kindern in:

  • Kinderkrippen

  • Kindergärten

  • Horten

  • Schülerbetreuung

Voraussetzungen

Halbtagsplätze (Kinderkrippe / Kindergarten)
Die Übernahme der Gebühren ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie.
Das Familieneinkommen darf die individuell ermittelte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Ganztagsplätze sowie besondere Betreuungsformen
Eine Bezuschussung ist möglich für:

  • Ganztagsplätze in Kinderkrippen und Kindergärten

  • Betreuung von Kindern unter 1 Jahr

  • Betreuung von Kindern über 6 Jahren (Hort, Schülerbetreuung)

Voraussetzung ist, dass die Eltern (oder der alleinerziehende Elternteil) aufgrund von Berufstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung auf die Betreuung angewiesen sind.
Auch hier muss das Einkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen.

Antragstellung und Kontakt

Die Antragstellung erfolgt bei der Fachstelle Familienförderung.
Sie erreichen uns:

  • per E-Mail

  • telefonisch

  • persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung

Benötigte Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vollständig ein:

  • Antrag auf Kostenübernahme

  • Elektronischer Antrag auf Kostenübernahme der Kita-Gebühren

  • Bescheinigung der Kinderkrippe / des Kindergartens oder der Hort- bzw. Schülerbetreuung
    (mit Betreuungszeiten, Kosten und Bankverbindung der Einrichtung)

  • Bescheide über Leistungen nach:

    • SGB II (Jobcenter)

    • SGB XII (Grundsicherung)

    • Wohngeld

    • Kinderzuschlag
      (jeweils mit allen Anlagen)

  • Bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
    Bewilligungsbescheid inkl. Aufenthaltstitel oder Duldung
    (in diesem Fall sind die weiteren Unterlagen nicht erforderlich)

  • Ggf. Bescheide über Unterhaltsleistungen oder Unterhaltsvorschuss

  • Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate

  • Mietvertrag (vollständig) inkl. Nebenkostenbelege

  • Bei Wohneigentum:
    Bescheinigung der Bank über Schuldzinsen bzw. Jahreskontoauszug sowie Nebenkostenbelege

  • Nachweis über private Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente)

  • Nachweis über die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Bitte nur Kopien einreichen. Originale werden nicht zurückgesendet.

Wichtige Hinweise

  • Die Überweisung der Betreuungsgebühren erfolgt ausschließlich direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung.

  • Kosten für Mittagessen, Bastelgeld, Getränke, Frühstück oder sonstige Nebenkosten können nicht übernommen werden.

  • Eltern sind verpflichtet, Änderungen der Einkommens-, Familien- oder Wohnverhältnisse unverzüglich mitzuteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.