Die Kindertagespflege hat sich in den vergangenen Jahren qualitativ und quantitativ weiterentwickelt. Sie ist für viele Eltern mit kleinen Kindern die ideale Betreuungsform,
Tagesmütter und Tagesväter sind gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet, haben eine Grundqualifizierung absolviert und bilden sich regelmäßig fort. Sie begleiten Kinder in ihrer Entwicklung und helfen gleichzeitig den Eltern, Familie und Beruf zu vereinbaren. Dabei werden sie von den Mitarbeitenden des Tagespflegedienstes beraten und unterstützt.
Die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtungen erfüllen gleichgestellt den Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz. Wir beraten Sie gerne zu diesem Sachverhalt.
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege entstehen Kosten in Form eines Kostenbeitrags. Die Höhe des Kostenbeitrags ist in der Satzung zur Kindertagespflege (in der Beschlussfassung vom 14.12.2021) festgesetzt worden. Auf Antra* wird von der Zahlung eines Kostenbeitrags abgesehen, wenn Sie laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die Zahlungspflicht entfällt auf Antrag* ebenfalls ganz oder teilweise, wenn Ihnen der Kostenbeitrag auf Grund Ihres Einkommens nicht zuzumuten ist.
Mehr Informationen auf der Website des Rheingau-Taunus-Kreises.