Übersicht Betreuungsbeiträge
Betreuungsbeiträge:
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| Betreuungszeit |
Kinder bis zum vollendeten
3. Lebensjahres
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Kinder ab dem vollendeten
3. Lebensjahr
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| Modul 1 | 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr | 225,00 EUR | 195,00 EUR |
| Modul 2 | 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr | 270,00 EUR | 230,00 EUR |
| Modul 3 | 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr | 338,00 EUR | 288,00 EUR |
| Modul 4 | 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr | 405,00 EUR | 345,00 EUR |
| Frühbetreuung | 07:00 Uhr bis 07:30 Uhr | 23,00 EUR | 19,00 EUR |
Solange das Land Hessen der Gemeinde Ottrau jährliche Zuweisungen für die Freistellung von Teilname- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen gewährt, ergeben sich folgende Betreuungsbeiträge für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt:
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| Betreuungszeit |
ohne Frühbetreuung
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mit Frühbetreuung
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| Modul 1 | 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr | 00,00 EUR | 00,00 EUR |
| Modul 2 | 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr | 00,00 EUR | 19,00 EUR |
| Modul 3 | 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr | 58,00 EUR | 77,00 EUR |
| Modul 4 | 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr | 115,00 EUR | 134,00 EUR |
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Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in der KiTA betreut, werden für das zweite Kind nur 80% der Betreuungsbeiträge erhoben.
Diese Betreuungsermäßigung gilt für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Kostenbeitrag, der sich für ein Kind einer Familie ergibt (nach Abzug der Freistellung). Der jeweils höchste Kostenbeitrag nach dieser Satzung ist einmal in voller Höhe zu zahlen.
Für Drittkinder werden keine Betreuungsbeiträge erhoben.
Mittagsverpflegung:
Die Teilnahme am Mittagessen für U3-Kinder ist bei den Betreuungsmodulen 2, 3 und 4 verpflichtend, für Ü3-Kinder ist die Teilnahme bei den Betreuungsmodulen 3 und 4 verpflichtend.
Für Ü3-Kinder, die bis 13:30 Uhr (Modul 2) in der KiTa sind, können Sie wählen, ob diese an der Mittagsverpflegung teilnehmen oder nicht. Die Abrechnung der Mittagsverpflegung erfolgt monatlich. Die Wahl über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist grundsätzlich für das halbe Kindergartenjahr zu treffen.
Pro Mahlzeit ist ein Betrag in Höhe von 2,60 EUR zu zahlen.
Weitere Beiträge werden nicht erhoben.