Gebühren und Satzungen der Stadt Rödermark

Betreuungskostenbeiträge gemäß § 2 der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark, gültig ab 01.08.2026

 

Kostenbeitrag für Krippenkinder

Betreuungszeit (7.00 – 15.00 Uhr)

Betreuungsjahr 2026/2027                378,00 €/Monat

Betreuungszeit (7.00 – 16.00 Uhr) freitags endet die Betreuung um 15.30 Uhr

Betreuungsjahr 2026/2027                397,16 €/Monat

 

Kostenbeitrag für Kindergartenkinder

Betreuungszeit (7.00 – 13.00 Uhr)

Betreuungsjahr 2026/2027     Für eine Betreuung bis 6 Stunden werden keine Gebühren erhoben.

 Betreuungszeit (7.00 – 15.00 Uhr)

Betreuungsjahr 2026/2027                89,25 €/Monat

 Betreuungszeit (7.00 – 16.00 Uhr) freitags endet die Betreuung um 15.30 Uhr

Betreuungsjahr 2026/2027                129,41 €/Monat

 

Verpflegungspauschale gemäß § 5 der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark, gültig ab 01.08.2026

Bei einer Betreuungszeit von mehr als sechs Stunden ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend. Hierfür ist eine monatliche Verpflegungspauschale in Höhe von 90,00 € zu zahlen.

 

Kosten für nicht-städtische Kinderbetreuungseinrichtungen (konfessionelle und freie Träger)
Für weitere Informationen zu den Betreuungsgebühren wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung.

 

Im Anhang finden Sie die aktuelle Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark, sowie die Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark.