Anmeldungen müssen über MainKids Rüsselsheim vorgenommen werden ( Registrierung/Anmeldung ).
Die sogenannte Vormerkung geht jedoch nicht automatisch mit einem Betreuungsplatz einher. Je nach Platzkapazität, welche von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss festgelegt wird, entscheiden die Betreuungsschulleitungen gemeinsam mit dem Fachbereich über die Aufnahme.
Eine Aufnahme in die städtischen Betreuungsschulen ist für Schüler*innen der Rüsselsheimer Grundschulen möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nicht.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel zum ersten Schultag eines neuen Schuljahres für das betreffende Schuljahr. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme ist frühestens zum 1.9. und spätestens bis zum 15.11. des vorherigen Schuljahres in der jeweiligen Betreuungsschule zu stellen.
Vorrangig werden Anträge in folgender Reihenfolge bewilligt:
Anträge, denen
1. ein Nachweis zur Vereinbarung von Familie und Beruf,
2. eine Stellungnahme von Einrichtungen der Jugendhilfe zur Vermeidung sozialer Härten,
3. eine Stellungnahme von Seiten der Schule aus pädagogischen Gründen beigefügt wurden.
Für weitere Plätze werden Geschwisterkinder berücksichtigt; darüber hinaus gilt das Datum der Antragstellung.
Mit Anmeldung und Aufnahme erkennen die Personensorgeberechtigten die Regelungen dieser Satzung an.