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Abmeldung von einem Betreuungsschulplatz

 

Abmeldungen erfolgen in der Regel zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende; sie sollen bis spätestens sechs Wochen vor diesem Zeitpunkt vorliegen.

In besonders begründeten Fällen kann ein Kind im Laufe eines Schuljahres mit sofortiger Wirkung vom weiteren Besuch der Betreuungsschule ausgeschlossen werden, wenn ansonsten der reguläre Ablauf der Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann. Hierzu zählt unter anderem der Wegzug in einen anderen Grundschulbezirk bzw. der Wegzug aus Rüsselsheim (siehe  Zuzug / Wegzug aus Rüsselsheim am Main ).

Sollten Sie ihr Kind abmelden wollen, geben Sie bitte das ausgefüllte Abmeldeformular in der jeweiligen Betreuungsschule ab. Dort werden Sie über das weitere Verfahren informiert.