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Finanzamtsbescheinigung für die Betreuungsgebühren

 

Falls Sie für Ihre Steuererklärung eine Bescheinigung der Betreuungskosten benötigen, bitten wir Sie das hierfür notwenige Formular komplett auszufüllen und an die Stadtkasse Rüsselsheim zu senden.

 

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Jahr der Bescheinigung
  • Name des Zahlungspflichtigen
  • Anschrift des Zahlungspflichtigen
  • Name des Kindes oder der Kinder
  • Name der Betreuungseinrichtung
  • Ihr Zeichen, Kassenzeichen

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.