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Gebührenfestsetzung Mittagessenverpflegung

 

Gebührenfestsetzung für das Mittagessen

Die Kosten der Mittagessenversorgung (  Mittagessen in der Betreuung ) werden durch die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss festgelegt.

Über die Höhe der Gebühren kann Sie die jeweilige Betreuungsschule und der Caterer informieren.

 

Gebührenübernahme für das Mittagessen

Wer eine der folgenden Leistungen bezieht, kann für das Mittagessen einen Zuschuss erhalten:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

Die Bezuschussung des Mittagessens erfolgt nicht durch den Fachbereich Bildung und Betreuung, sondern über das Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie unter folgendem Link:

https://soziales.hessen.de/Soziales/Sozialpolitik/Bildungs-und-Teilhabepaket