Kindertagespflegeperson werden

Als Tagesmutter /-Vater Kindern Geborgenheit, Fürsorge und Unterstützung zu geben, ist eine schöne und gleichzeitig verantwortungsvolle Aufgabe. Wir suchen kinderliebende Menschen, die mit uns Familien der Gemeinden Schöneck und Niederdorfelden bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Machen Sie mit!

Voraussetzungen

Wenn Sie:

  • Freude im Umgang mit kleinen Kindern haben, 
  • Zeit haben, ein fremdes Kind angemessen zu betreuen,
  • über Räumlichkeiten mit genug Platz zum Spielen und Schlafen verfügen,
  • bereit sind, mit Eltern, der Zentralstelle für Kinderbetreuung des MKK und dem Kindertagespflegebüro Schöneck-Niederdorfelden zusammenzuarbeiten,
  • Interesse an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Tagespflegeperson haben,

sind bereits wichtige Grundvoraussetzungen erfüllt.

Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Qualifizierungsmaßnahme

Die Zentralstelle für Kinderbetreuung des Main-Kinzig-Kreises bietet in regelmäßigen Abständen kostenfreie Qualifizierungsmaßnahmen für Kindertagespflegepersonen an, orientiert am Bundesverband für Kindertagespflege, mit Ziel der Erlaubnis zur Pflege. Genauere Informationen zum nächsten Kurs erhalten Sie bei der Zentralstelle für Kinderbetreuung unter der Telefonnummer 06051 8511430 oder per E-Mail an Kinderbetreuung@mkk.de

Die Inhalte umfassen eine Grundqualifikation von mind. 160 Unterrichtseinheiten zu Pädagogik, Entwicklungspsychologie, Gesundheit, Ernährung, Recht, Kinderschutz, Inklusion, außerdem Selbstlernphasen, Praktika sowie Business- und Finanzplanung. Nach erfolgreicher Grundqualifizierung kann das Zertifikat "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" erworben werden, was eine Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis ist. Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung zur Kinderpflegerin oder Erzieherin abgeschlossen haben, reicht eventuell auch eine verkürzte Qualifizierung aus.

Der Ablauf der Maßnahme umfasst den Orientierungstag, gefolgt von der Grund- sowie Aufbauqualifizierungen und Fortbildungen. Die Koordination erfolgt durch die Zentralstelle für Kinderbetreuung des Main-Kinzig-Kreises in Kooperation mit dem Bildungspartner Main-Kinzig (VHS).

Für Anmeldung und Informationen wenden Sie sich an die Zentralstelle unter der Telefonnummer 06051 8511430 oder per E-Mail an kinderbetreuung@mkk.de. Weitere Informationen finden Sie auf www.mitkindundkegel.de. Die Anmeldung zum Orientierungstag erfolgt über www.bildungspartner-mk.de.

Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Tagespflegeerlaubnis

Eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII ist erforderlich, wenn die Betreuung eines oder mehrerer Kinder

  • außerhalb deren Wohnung in anderen Räumen,
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und
  • länger als voraussichtlich drei Monate

stattfinden soll.

Voraussetzungen für die Tagespflegeerlaubnis

Die Tagespflegeerlaubnis wird von der Fachberatung Kindertagespflege der Zentralstelle für Kinderbetreuung des Main Kinzig Kreises ausgestellt. Um eine Tagespflegeerlaubnis zu erhalten, müssen Sie u.a. folgende Unterlagen vorlegen

  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über eine geeignete Qualifikation (pädagogische Ausbildung oder Abschluss eines Qualifizierungskurses für Kindertagespflege)
  • ärztliches Attest.

Die Fachberatung Kindertagespflege MKK prüft außerdem die persönliche Eignung im Rahmen von Gesprächen und Hausbesuchen. Grundvoraussetzungen sind außerdem Volljährigkeit und ausreichende Deutschkenntnisse, sowie die Bereitschaft 15 Stunden Fortbildung jährlich zu absolvieren.

Die Tagespflegeerlaubnis kann für die Betreuung von maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern und für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt werden.

Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Informationen zur Tätigkeit

Tagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig, brauchen aber kein Gewerbe anzumelden.

Sie bestimmen den Umfang ihrer Tätigkeit im Rahmen ihrer Tagespflegerlaubnis selbst und sind nicht verpflichtet, Kinder aufzunehmen.

Tagespflegepersonen im Main-Kinzig-Kreis mit gültiger Tagespflegeerlaubnis bekommen ein Tagespflegeentgelt ausbezahlt, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege bei der Zentralstelle für Kinderbetreuung des Main-Kinzig-Kreises stellen.

Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem durchschnittlichen täglichen bzw. wöchentlichen Betreuungsbedarf. Inwieweit die vom Jugendamt gewährte laufende Geldleistung auf Sozialhilfe, SGB II-Leistungen und auf das Erziehungsgeld angerechnet wird, ist im Einzelfall durch die Tagespflegeperson mit den dafür zuständigen Stellen zu klären.

Zusätzliche Leistungen

Die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson werden hälftig durch die Zentralstelle für Kinderbetreuung des Main-Kinzig-Kreises erstattet. Die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden in voller Höhe erstattet.

Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen einen persönlichen Gesprächstermin.