Kindertagespflege in Schwerte

Was macht die Kindertagespflege aus? 

  • Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (U3) oder zu besonderen Betreuungszeiten für Kinder bis 14 Jahren
  • Betreuung durch eine qualifizierte und verlässliche Bezugsperson
  • Individuelle Förderung der Entwicklung und frühkindlichen Bildung
  • Familienähnliche Betreuungsform
  • Kleine, überschaubare Gruppengrößen bis maximal fünf Kinder gleichzeitig bei einer Kindertagespflegeperson oder bis zu neun Kinder in einem Betreuungsverbund (Großtagespflegestelle)
  • Möglichkeit flexibler Betreuungszeiten in Absprache mit der Kindertagespflegeperson
  • Kindgerechte Räumlichkeiten geprüft durch das Jugendamt Schwerte
  • Erlaubnis zur Kindertagespflege erteilt durch das Jugendamt Schwerte
  • Regelmäßige Fortbildung der Kindertagespflegeperson angeboten durch das Jugendamt Schwerte
  • Vermittlung und pädagogische Beratung für Eltern und Kindertagespflegepersonen durch die Fachberatungen der Kindertagespflege des Jugendamtes Schwerte (Kontakt siehe unten) 

Weitergehende Informationen über die Kindertagespflege 

  • Die Kindertagespflege bietet ein großes Angebot an Betreuungsplätzen und ist ein familienähnliches und zeitlich flexibles Betreuungskonzept für Kinder von null bis drei Jahren. Qualifizierte Kindertagespflegepersonen dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig im eigenen Haushalt oder in extern angemieteten Räumlichkeiten betreuen. Auch ist eine Betreuung in einem Verbund von in der Regel zwei Kindertagespflegepersonen mit einer Vertretungskraft, einer so genannten Großtagespflegestelle, möglich. 
  • Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht ab dem Alter des Kindes von einem Jahr. Bei Betreuungsverhältnissen, die vor dem Alter des Kindes von elf Monaten zum Zeitpunkt der Eingewöhnung starten, müssen Arbeitgeberbescheinigungen beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. 
  • Gesetzlich ist die Kindertagespflege im KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern) geregelt und stellt ein zu Kindertageseinrichtungen gleichrangiges Betreuungsangebot dar. 
  • Bis zum Alter des Kindes von 14 Jahren sind darüberhinaus Betreuungen in der Kindertagespflege zu besonderen Zeiten (beispielsweise nachmittags oder am Wochenende) bei nachgewiesener Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten möglich.
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Ansprechpartner*innen des Bereichs Kindertagespflege im Jugendamt Schwerte 

  • Vermittlung / pädagogische Beratung

Wenn Sie eine Betreuung für Ihr unter dreijähriges Kind benötigen, setzen Sie sich bitte mit den Fachberatungen für Kindertagespflege des Jugendamtes Schwerte in Verbindung. Sie stehen Eltern und Kindertagespflegepersonen zu Vermittlungsfragen und pädagogischen Themen gerne zur Verfügung.

         Kontaktdaten der Fachberatungen der Kindertagespflege des Jugendamtes Schwerte:

Anne Camen, anne.camen@stadt-schwerte.de, 02304 / 104-789

Leonie Möller, leonie.moeller@stadt-schwerte.de, 02304 / 104-374

Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Hier finden Sie Informationen zur Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.  Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson