Arbeitgeberbescheinigung

Die Vergabe der Betreuungsplätze in Solms erfolgt nach den Aufnahmekriterien der aktuell gültigen Satzung. Für die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren kann eine Betreuung in der Regel nur erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten berufstätig sind oder sich in beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung bzw. im Studium befinden. Dies ist durch schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, Ausbildungsträgers oder der Hochschule nachzuweisen. Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das hier bereit gestellte Dokument „Arbeitgeberbescheinigung.

 HINWEIS: Ein Schreiben des Arbeitgebers bzw. der Hochschule über die aktuell bestehende Elternzeit kann nicht berücksichtigt werden.

Zusätzlich weisen wir daraufhin, dass die Ganztagsplätze und/oder Plätze mit Mittagsbetreuung (Betreuungstarif über 6 Stunden) vorrangig an Kinder vergeben werden, deren Erziehungsberechtigten einer regelmäßigen Berufstätigkeit oder Ausbildung über den Nachmittag hinaus nachgehen. Auch dies ist mittels „Arbeitgeberbescheinigung“ nachzuweisen. Das Anrecht auf den Ganztagsplatz und/oder den Platz mit Mittagsbetreuung (Betreuungstarif über 6 Stunden) geht verloren, wenn diese Plätze nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen oder der Nachweis nicht/nicht mehr erbracht werden kann. Dann ist der Platz für ein anderes Kind mit besonderem Bedarf freizumachen. Die Regelbetreuung (Betreuungstarif bis zu 6 Stunden) bleibt davon unberührt.