Integrationsmaßnahmen

Integrationsplatz in der Kindertageseinrichtung

 

Ihr Kind benötigt eine besondere Betreuung?

Es ist möglich einen Integrationsplatz in unseren Kindertagesstätten, den Kinderkrippen oder in der Waldkindertagesstätte einzurichten. Jedem Kind mit einer Behinderung soll die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht, die Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden werden. Bereits seit vielen Jahren betreuen wir in unseren Kindertageseinrichtungen Integrationsmaßnahmen. Für die Einrichtung einer Integrationsmaßnahme wird die Gruppengröße verringert, in der sich das Kind befindet. Außerdem besucht die hauptverantwortliche Integrationsfachkraft des Kindes pro Kita-Jahr Fortbildungen, um den aktuellen Anforderungen einer Integrationsmaßnahme gerecht zu werden.

 

Voraussetzungen zur Bewilligung eines Integrationsplatzes

Es muss eine wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderung Ihres Kindes vorliegen oder drohen. Dies muss durch eine fachärztliche Bescheinigung Ihrer Kinderärztin/Ihres Kinderarztes oder der behandelnden Kinderklinik per Diagnose nachgewiesen werden.

 

Vorgeschaltetes Fallmanagement

Wird ein Eingliederungshilfebedarf Ihres Kindes vermutet, erfolgt vor der standardmäßigen Antragsstellung immer das Verfahren des vorgeschalteten Fallmanagements. Die entsprechenden Formblätter liegen in unseren Kindertageseinrichtungen vor. Bitte besprechen Sie zuerst mit der Einrichtungsleitung und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt, ob für Ihr Kind eine Eingliederungshilfe in Form eines Integrationsplatzes erforderlich sein könnte.

Der Fachdienst Eingliederungshilfen des Lahn-Dill-Kreises nimmt nach Eingang der Unterlagen bei Bedarf Kontakt mit uns zur Terminvereinbarung auf. Dieser Termin beinhaltet in der Regel eine Beobachtung/Hospitation in der Betreuungsgruppe des Kindes mit anschließendem Gespräch zwischen den Eltern, den Erzieherinnen/den Erziehern und der Fallmanagerin.

Besucht das Kind die Kita noch nicht, wird von der Fallmanagerin des Fachdienstes Eingliederungshilfe ein Hausbesuch durchgeführt.

Abschließend wird eine Empfehlung für eine Antragstellung auf einen Integrationsplatz ausgesprochen oder die Maßnahme wird nicht empfohlen. Bei einer Empfehlung folgt das reguläre Antragsverfahren auf einen Integrationsplatz. Die erforderlichen Antragsformulare liegen ebenfalls in unseren Kindertageseinrichtungen vor.

 

Besuch der Kindertageseinrichtung

Für den Erfolg einer Integrationsmaßnahme ist es von großer Bedeutung, dass eine regelmäßige Anwesenheit Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung dokumentiert wird. Durch eine regelmäßige Anwesenheit Ihres Kindes können die o. g. Ziele (Eingliederung in die Gesellschaft, Förderung der Entwicklung, Vermeidung von Benachteiligungen) bestmöglich erzielt werden. Dies kann beispielsweise auch eine problemlose Einschulung in eine Regelschule voraussetzen.

Die erreichten Ziele und Fortschritte Ihres Kindes werden halbjährlich durch Hilfeplanprotokolle dokumentiert.

 

Beförderung zur Kindertageseinrichtung

Im Normalfall werden Kinder von ihren Eltern in die Kindertageseinrichtung gebracht und geholt. Aufgrund verschiedenster Behinderungen kann ein Transport des Kindes durch die Eltern nicht möglich sein. Beförderungskosten für den Transport zwischen Wohnung und Kindertageseinrichtungen werden in absoluten Ausnahmefällen übernommen. Hierzu erfolgt immer eine Einzelfallentscheidung durch den Lahn-Dill-Kreis als Eingliederungshilfeträger. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zur Beförderung Ihres Kindes vor der Anmeldung in der Kindertageseinrichtung mit dem Fachdienst Eingliederungshilfen des Lahn-Dill-Kreises in Verbindung.

 

Für alle weiteren Informationen bezüglich Integrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder der pädagogischen Frühförderung informiert Sie die Homepage des Lahn-Dill-Kreises.