Zuzug und Wegzug

Zuzug nach Stockstadt am Rhein

Familien, die einen Umzug nach Stockstadt am Rhein planen, können sich im Login-Bereich anmelden und Ihr Kind vormerken. Dazu geben Sie die aktuelle Adresse (zum Beispiel aus Berlin) ein. Innerhalb des Betreuungsportals werden Sie dann in regelmäßigen Abständen gefragt, ob Sie schon eine Stockstädter Adresse haben, damit Sie Ihre Angaben aktualisieren können. Um einen Betreuungsvertrag oder eine Betreuungsvereinbarung zu schließen, ist eine Adresse in Stockstadt am Rhein erforderlich. 

In den Stockstädter Kindertageseinrichtungen werden nur in Ausnahmefällen auswärtige Kinder (das heißt Kinder aus anderen Kommunen) betreut.

Wegzug aus Stockstadt am Rhein

Wenn Sie einen Wegzug aus Stockstadt am Rhein planen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind bereits frühzeitig in einer Kindertagesbetreuung Ihres neuen Wohnortes vorzumerken. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist von dem jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (bei kreisanghörigen Kommunen ist dies das Jugendamt des Landkreises) zu erfüllen.

Die Anzahl der Stockstädter Kinder, welche einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, übersteigt trotz großer Ausbauerfolge noch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Stockstadt am Rhein. Deshalb ist es uns nicht möglich, Ihnen weiterhin den Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Betreuung gegenüber der Gemeinde Stockstadt am Rhein besteht mit Wegzug nicht mehr.

Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen und informieren Sie bei Umzugsplänen umgehend Ihre Einrichtungsleitung, damit Sie einen guten individuellen Übergang für Ihr Kind schaffen können.