Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Betreuung Ihres Kindes in den Kitas des Marktflecken Villmar.

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Willkommen im neuen Kita Jahr 2026-2027

Willkommen 2

Schrittweise zum Betreuungsplatz

Schritt für Schritt zum Betreuungsplatz

Unsere Kindertageseinrichtungen auf einen Blick

Kitas finden Sie unsere Kindertagesstätten des Marktflecken Villmar

Modulübersicht mit Preislisten

Welche Module gibt es und was kostet es mich?

Hitze und Sonnenschutz

Hitze Schutz

Abmeldungsmodalitäten von der Mittagsverpflegung

Was muss ich tun, damit mein Kind rechtzeitig abgemeldet wird?

Kummerkasten: Ihr Anliegen an uns

Beschwerde

foto by canva 

Allgemeine Informationen rund um die Masernimpfpflicht

Vor der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung ist ein entsprechender Nachweis zum Masernschutz vorzulegen.

Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientieren. Demnach gilt:

Kostenübernahme von Kita-Beiträgen durch den Landkreis Limburg-Weilburg

Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei den Kosten für die Kinderbetreuung?

Der Landkreis Limburg-Weilburg kann auf Antrag die Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege übernehmen. Voraussetzung ist, dass die finanzielle Belastung für das Kind und die Personensorgeberechtigten nicht zumutbar ist (§ 90 SGB VIII).

Eine Kostenübernahme ist unter anderem möglich für:

  • Kindergärten
  • Kinderkrippen
  • Kinderhorte
  • Betreuende Grundschulen
  • Kindertagespflege

So stellen Sie einen Antrag

  • Die Kostenübernahme muss schriftlich beantragt werden.
  • Ein Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden, um den Antragsmonat zu sichern.
  • Anschließend sind der offizielle Antragsvordruck, die Bescheinigung der Kindertageseinrichtung sowie die erforderlichen Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse nachzureichen.
  • Der Antrag kann direkt beim Landkreis oder auchbei der Gemeindeverwaltung (Rathaus) eingereicht werden.

Wichtig: Eine Kostenübernahme ist – bei Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab dem Monat möglich, in dem der Antrag beim Landkreis eingeht.

Beratung und Kontakt

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, berät Sie die Wirtschaftliche Jugendhilfe gerne persönlich oder telefonisch.

Landkreis Limburg-Weilburg
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe

Telefon: 06431 296-408
Fax: 06431 296-406
E-Mail: 50.60@limburg-weilburg.de

Anschrift:
Schiede 43
65549 Limburg

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–17:30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin.

Die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Limburg-Weilburg unter dem Bereich „Übernahme von Kindertagesstätten-Beiträgen“.