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Schritt für Schritt zum Betreuungsplatz
finden Sie unsere Kindertagesstätten des Marktflecken Villmar
Welche Module gibt es und was kostet es mich?

Was muss ich tun, damit mein Kind rechtzeitig abgemeldet wird?

foto by canva
Vor der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung ist ein entsprechender Nachweis zum Masernschutz vorzulegen.
Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientieren. Demnach gilt:
Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei den Kosten für die Kinderbetreuung?
Der Landkreis Limburg-Weilburg kann auf Antrag die Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege übernehmen. Voraussetzung ist, dass die finanzielle Belastung für das Kind und die Personensorgeberechtigten nicht zumutbar ist (§ 90 SGB VIII).
Eine Kostenübernahme ist unter anderem möglich für:
Wichtig: Eine Kostenübernahme ist – bei Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab dem Monat möglich, in dem der Antrag beim Landkreis eingeht.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, berät Sie die Wirtschaftliche Jugendhilfe gerne persönlich oder telefonisch.
Landkreis Limburg-Weilburg
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 06431 296-408
Fax: 06431 296-406
E-Mail: 50.60@limburg-weilburg.de
Anschrift:
Schiede 43
65549 Limburg
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–17:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin.
Die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Limburg-Weilburg unter dem Bereich „Übernahme von Kindertagesstätten-Beiträgen“.