Kinder und andere betreute oder tätige Personen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine nachgewiesene Masernimmunität vorweisen.
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr sind zwei Masernschutzimpfungen oder ein entsprechender Immunitätsnachweis erforderlich.
Weiterführende und ausführliche Informationen zum Thema Masernimpfpflicht finden Sie hier: