Abmeldungsmodalitäten von der Mittagsverpflegung

 

Abmeldung bei planbaren Abwesenheiten (z. B. Urlaub):

Die Abmeldung muss spätestens freitags bis 12:00 Uhr der Vorwoche über das digitale Kita-Portal erfolgen.

 

Abmeldung bei kurzfristiger Abwesenheit (z. B. Krankheit):

Die Abmeldung ist am ersten Krankheitstag bis spätestens 07:30 Uhr morgens über das digitale Kita-Portal vorzunehmen.

 

Entlastung vom Verpflegungsentgelt:

Bei mehr als drei aufeinanderfolgenden, fristgerecht abgemeldeten Fehltagen (z. B. krankheitsbedingt) wird ab dem vierten Fehltag kein Verpflegungsentgelt erhoben.
Ein formloser Nachweis (z. B. ärztliche Bescheinigung oder schriftliche Erklärung der Eltern) kann ab dem vierten Fehltag eingefordert werden.

 

Keine Entlastung bei einzelnen, unregelmäßigen Fehltagen:

Für unzusammenhängende Einzelfehlzeiten wird das Verpflegungsentgelt grundsätzlich erhoben, da in diesen Fällen keine Einsparungen möglich sind.

 

Kulanzregelung in Einzelfällen:

Bei unvorhersehbaren Ausnahmefällen (z. B. plötzlicher Krankenhausaufenthalt) kann durch die Einrichtungsleitung im Einvernehmen mit der Verwaltung eine nachträgliche Entlastung gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass keine Kosten entstanden sind.