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Freitag, 22. Juli 2011

Letztes Kindergartenjahr in NRW (KiBiz) ab 01.08.2011 beitragsfrei

Ab 1. August 2011 ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung in ganz Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. Dazu hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 22.07.2011 das Erste KiBiZ-Änderungsgesetz verabschiedet.

Damit ist es amtlich: Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2011/2012 am 01.08.2011 sind die Eltern von der Zahlung der Beiträge für Kinder, die im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung betreut werden, befreit. Dies betrifft also genau die Kinder, die am 1. August des Folgejahres (Schuljahr 2012/2013) schulpflichtig werden.

Dazu heisst es im KiBiZ-Änderungsgesetz:

„Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.”

(Erstes Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz)

Für die sogenannten „Kann-Kinder” wurde im KiBiZ-Änderungsgesetz folgende Regelung festgelegt:

„Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15. November folgenden Monat für maximal zwölf Monate beitragsfrei.”

(Erstes Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz)

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden mit den dadurch entstehenden Einnahmeausfällen aber nicht alleine gelassen - das Land plant, die Kommunen für die durch die Beitragsfreiheit entstandenen Mindereinnahmen zu entschädigen:

„Das Land gewährt dem Jugendamt einen Ausgleich für den durch die Elternbeitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr nach § 23 Abs. 3 entstehenden Einnahmeausfall.”

(Erstes Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz)

Nach Rheinland-Pfalz (beitragsfrei für Kinder ab 2 Jahren), Saarland (einkommensabhängig voller Beitrag, reduzierter Beitrag oder beitragsfrei im letzten Kita-Jahr), Schleswig-Holstein (beitragsfrei für täglich bis zu fünf Stunden Betreuung im letzten Kita-Jahr), Berlin (letzte drei Kita-Jahre beitragsfrei), Hamburg (beitragsfreies letztes Kita-Jahr für eine täglich bis zu fünfstündige Betreuung), Hessen (beitragsfrei für mindestens fünf Stunden täglich im letzten Kita-Jahr) und Niedersachsen (ebenfalls beitragsfreies letztes Kita-Jahr) startet nun auch Nordrhein-Westfalen mit dieser Änderung des KiBiZ in die Elternbeitragsfreiheit für Kindertageseinrichtungen.

Natürlich wurde die Softwarelösung eKITA für die fachliche Umsetzung der Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr durch das 1. KiBiz-Änderungsgesetz erweitert. Hier finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung der Elternbeitragsfreiheit in Nordrhein-Westfalen mit eKITA.

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