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Programm BAMBINI Hessen mit eKITA

Hintergrund

Das Programm BAMBINI (Betreuungsplätze ausbauen, Mittel bereitstellen, in Nachwuchs investieren) zur Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege sowie der Freistellung des letzten Kindergartenjahres von Elternbeiträgen startete zum Jahresbeginn 2007 im Rahmen der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durch das Land Hessen.

Das Land Hessen fördert die Freistellung der Kinder im letzten Kindergartenjahr durch eine Zuweisung in Höhe von 1200 Euro jährlich für jedes in der Gemeinde gemeldete Kind, das bis zum 30. Juni des Zuweisungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet.

Bedingung für die Förderung ist die Freistellung aller Kinder vom Kindergartenbeitrag für das jeweils ihrer Einschulung unmittelbar vorausgehende Jahr. Bei täglichen Betreuungszeiten, die über fünf Stunden hinausgehen, sind mindestens fünf Stunden freizustellen.

Bambini mit der Kindertagesstättenverwaltung eKITA leicht gemacht

Die jährliche Freistellung von Elternbeiträgen der Kinder im letzten Kindergartenjahr ist mit dem speziellen Bambini-Assistenten für die Beitragsbefreiung mit wenigen Mausklicks durchgeführt! Das zeitaufwändige und fehlerbehaftete manuelle Heraussuchen der zu befreienden Kinder, die Gebührenreduzierung und/oder vollständige Freistellung sowie etwaige Berücksichtigung von bereits befreiten Betreuungszeiträumen gehört mit eKITA der Vergangenheit an!

Auf Wunsch werden automatisch auch entsprechende Gebührenänderungs- oder Befreiungsbescheide und Mitteilungen erstellt. Manche Gebührensatzungen sehen auch Änderungen an gewährten Geschwisterermäßigungen im Zusammenhang mit einer Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr vor - auch dies kann in der Software entsprechend eingestellt werden. Für die betreffenden Zahlungspflichtigen werden automatisch neue Gebührenbescheide mit korrigierten Festsetzungen für die Geschwisterkinder erstellt, die geänderten Beiträge werden automatisiert an das Finanzverfahren übergeben - händisches Heraussuchen solcher Geschwisterkinder ist nicht notwendig!

Der Zeitraum der Beitragsbefreiung ist dabei je nach Gebührensatzung einstellbar - ob 12 Monate, 15 Monate oder ohne Befristung!

Auch die rückwirkende Beitragsbefreiung für sogenannte 'Kannkinder' ist sehr einfach durchzuführen - sowohl mit entsprechenden Gebührenänderungsbescheiden als auch rückwirkenden Gutschriften an das Finanzverfahren!

Die Höhe der Beitragsbefreiung kann sehr flexibel in den Stammdaten definiert werden - auf Wunsch auch mit unterschiedlichen Beträgen je nach Einrichtung, Einkommensstaffel und Betreuungsform oder -dauer.

Berichte, Auswertungen und Statistiken zu Bambini

Unsere Anwendung bietet Ihnen natürlich auch alle wichtigen Auswertungen und Statistiken rund um das Thema Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr!

Ob Einzelnachweise über die Beitragsbefreiung für beliebige Zeiträume benötigt werden, oder kumulierte Jahresübersichten über die Höhe der Ausfälle der Elternbeiträge gewünscht sind - eKITA liefert die gewünschten Informationen.

Für beitragsbefreite Kinder mit Wohnsitz in anderen Gemeinden oder Städten liefert eKITA natürlich ebenfalls Listen und Statistiken, um die Landeszuschüsse entsprechend beantragen zu können.